Wie kann ich meinen nicht eingelösten Covid-19 Gutschein erstatten lassen?
Eine Erstattung von nicht eingelösten Gutscheinen bzw. Gutscheinrestwerten wird ab dem 01.01.2023 über dieses Formular möglich sein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Übermittlung des Formulars.
Wer übernimmt die Auszahlung des Gutscheinwertes bzw. des Gutscheinrestwertes für meinen nicht eingelösten bzw. teileingelösten Covid-19 Gutschein?
Ticketmaster hat die Covid-19 Gutscheine im Auftrag des jeweiligen Veranstalters ausgestellt, Ihr Geld bekommen Sie vom Veranstalter zurück. Für manche Veranstalter übernimmt Ticketmaster als Service die Rückerstattung der Gelder. Wer die Auszahlung übernimmt entnehmen Sie bitte der E-Mail Bestätigung, die Sie nach dem Abschicken des Rückerstattungs-Formulars erhalten.
Welche Informationen muss ich für die Rückerstattung angeben?
Sie benötigen den gültigen Covid-19 Gutscheincode sowie Namen, Email-Adresse, IBAN und bei ausländischen Konten die BIC.
Ich finde meinen Covid-19 Gutscheincode nicht mehr. Was kann ich tun?
Sie haben den Covid-19 Gutscheincode per Email erhalten. Bitte prüfen Sie zunächst noch einmal Ihren Posteingang. Sollte der von uns übermittelte Gutscheincode nicht mehr auffindbar sein, so kontaktieren Sie uns über info@ticketmaster.de mit dem Betreff „Gutscheinauszahlung: Gutscheincode nicht auffindbar“. Bitte geben Sie die Auftragsnummer an, für die der Covid-19 Gutscheincode ausgestellt wurde. Der Covid-19 Gutscheincode kann nur an den Kunden verschickt werden der den Covid-19 Gutscheincode auch ursprünglich erhalten hat.